Neue Abrechnung erfassen
Erfassung für den Betriebskostenspiegel

1 Einleitung

Machen Sie mit bei der bundesweiten Erfassung von Betriebskosten für den neuen Betriebskostenspiegel.
Sie brauchen Ihre aktuelle Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung für das letzte Abrechnungsjahr.
Alle in dieser Aktion gespeicherten Daten werden ausschliesslich für die Erstellung des neuen Betriebskostenspiegels verwendet. Die erfassten Daten werden niemals ohne Erlaubnis an Dritte weitergegeben.
Weitere Hinweise zum Datenschutz.

Das Symbol deutet an, dass in dem jeweiligen Zusammenhang zusätzliche Informationen zur Verfügung stehen. Wenn Sie mit der Maus über das Symbol gehen, wird ein Hilfetext zum entsprechenden Eingabefeld angezeigt.

Für alle Kostenpositionen können jeweils zwei Angaben gemacht werden:
  • Kostenwert: Ihr Anteil an den Gesamtkosten, der Ihnen in Ihrer Abrechung in Rechnung gestellt wird
  • Kostenwert Gesamt: Gesamtkosten, auf deren Grundlage Ihr Kostenanteil berechnet wird

Falls Sie mehrere Kostenwerte auf Ihrer Abrechnung haben, die zusammengerechnet werden müssen, können Sie durch einen Klick auf das Symbol Summenspalten einblenden. Ihre Eingaben in diese Spalen werden addiert und automatisch in die zugeordnete Kostenposition übernommen.

Hinweise zum Ablauf:
  • Schritt 1: Diese Einleitung
  • Schritt 2: Angabe der allgemeinen Information zum Mietobjekt: PLZ, Ort und Details zu Baujahr, Mietfläche und Typ des Hauses
  • Schritt 3: Angaben zur Abrechnung: Miet- und Abrechnungszeitraum, sowie Angaben zu den Gesamtkosten
  • Schritt 4: Angaben zur Heizung und zur Wasserversorgung: Heizungstyp, sowie alle damit verbundenen Kostenpositionen
  • Schritt 5: Angaben zum Hauswart: Aufgaben des Hauswartes und die damit verbundene Kostenpositionen
  • Schritt 6: Sonstige Angaben: Erfassung aller übrigen Kostenpositionen

Bei Fragen zum Betriebskostenspiegel senden Sie bitte eine E-Mail an info@mieterbund.de
Der Hausmeister übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Denkbar ist, dass er auch für die Gartenpflege, den Winterdienst oder die Gebäudereinigung verantwortlich ist. Ist dies nicht der Fall und werden diese Kostenpositionen zusätzlich in Rechnung gestellt, z.B. weil ein externer Dienstleister diese Arbeiten übernimmt, können Sie dies hier entsprechend erfassen.

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